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Unterrichtsgebühren

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Kosten der Musikschule werden zu 50 % von der Gemeinde und zu 50 % von den Eltern

getragen. Bei der Oberstufe wird pro Schüler 1/3 Lektion (15 Min.) durch den Kanton finanziert.

Somit ist der Elternbeitrag im Instrumentalunterricht von der Schulstufe, der Unterrichtsdauer und

der Anzahl Geschwister in der Musikschule abhängig. Die Erwachsenen zahlen einen höheren

Betrag als die SchülerInnen und die Lehrlinge.

 

Fortgeschrittene junge Musikerinnen und Musiker auf der Oberstufe können kostenlos in

Ensembles oder im Chor mitmachen. Die Ensembles werden je nach Anmeldungen oder zu

bestimmten Anlässen gebildet.

Aktualisiert
14.05.2012 22:11